Rezepttelefon



Rezepttelefon

Das Rezepttelefon erreichen Sie über unsere Praxis-Telefonnummer 07634 2265. Es erfolgt die Praxisansage – dann bitte die Taste 1 drücken. Um unnötige Wartezeiten an der Rezeption zu vermeiden, haben wir diesen zusätzlichen Service für Sie eingerichtet. Das Rezepttelefon ist unter der Woche auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar – nicht aber an Wochenenden oder in den Ferien/Urlaubszeiten.


Voraussetzung für die Ausstellung von Rezepten oder Überweisungen

  • Die Versicherungskarte wurde vorab bereits im aktuellen Quartal  bei uns eingelesen.
  • Sonst ist die Ausstellung leider nicht möglich.
  • Praxisfremde Patienten (z. B. im Vertretungsfall) haben stets in der Praxis zu erscheinen und benötigen ggf. einen direkten Arzt-Patientenkontakt vor Ausstellung von Rezepten oder Überweisungen.
  • Vor allem bei Ausstellung von Überweisungen ist es nicht selten erforderlich, dass ein direkter Kontakt mit der Praxis oder auch ein Sprechstundentermin notwendig sind, um die Überweisung überhaupt ausstellen zu können (Notwendigkeit? – Grund? – Ziel der Überweisung? ). Als Arztpraxis haben wir die Verpflichtung, Überweisungen z. B. auch mit gezielten Fragestellungen zu versehen und für den Facharzt ggf. auch wichtige Begleitinfos aufzuführen. 



Rezeptbestellungen – Überweisungen Bitte beachten Sie, dass Sie nur Rezepte bestellen können, wenn es sich um Dauermedikamente handelt. Bei jedem neuen Medikament ist immer erst eine Arztkontakt notwendig. Um Ihre Bestellung bearbeiten zu können, nennen Sie uns bitte:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Name des Medikaments – eventuell Wirkstärke und die gewünschte Packungsgröße
  • Bei Überweisungen: zusätzlich Krankenkasse, Fachrichtung des Arztes, für den die Überweisung gewünscht wird und den Anlass der Überweisung (es gilt die o. g. Einschränkung der Ausstellung über das Rezepttelefon)

 

Das eRezept

Seit 1.Januar 2024 gilt in Deutschland das eRezept. Sollten die obigen Voraussetzungen gegeben sein, müssen die Versicherten nicht mehr in die Praxis kommen, um Ihr Medikament abzuholen (Achtung: ausschließlich die „roten“ Rezepte!) 

GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.

Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.

Kein E-Rezept bei z. B. folgenden Verordnungen (zumindest derzeit):

  • Privatrezepte
  • Grüne (Selbstzahler-)Rezepte
  • Verbandsmaterialien
  • Patienten in Pflegeheimen
  • Hilfsmitterezepte (inkl Teststreifen)  
  • Heilmittelrezepte aller Art
  • und andere (wir werden Sie entsprechend individuell aufklären)

Bitte daran denken:
Immer zum neuen Quartal das Versicherungskärtchen mitbringen.
Danke